Nettolohnoptimierung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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Wissenswertes über:

Nettolohnoptimierung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Nettolohnoptimierung von Lohnoptimo

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

"Nettolohnoptimierung", fälschlicherweise auch nur als Entgeltumwandlung bezeichnet, bedeutet das zu Nutze machen gesetzlicher Gestaltungsspielräume der Lohnsteuer und von Sozialversicherungsabgaben. Bei der Lohnoptimierung gibt der Arbeitgeber einen Teil des Gehaltes des Arbeitnehmers durch Sachbezüge oder Dienstleistungen weiter, welche nicht der Lohnsteuer unterliegen und keine Sozialversicherungsabgaben vorsehen.

Durch gesetzlich abgesicherte, steuerfreie (und/oder pauschalversteuerte Bausteine zur Nettolohnoptimierung) und sozialversicherungsfreie Vergütungsbausteine senken Sie dauerhaft Ihre Lohnkosten bzw. Lohnnebenkosten und binden Ihre Mitarbeiter an Ihr Unternehmen. Somit können die Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben eingespart werden.

Trotz Lohnerhöhung erfolgt keine Erhöhung der Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber.

Mehr Netto vom Brutto für Arbeitnehmer. Das Nettogehalt des Arbeitnehmers erhöht sich aufgrund von steuer- und beitragsfreien Lohnbausteinen. Sachleistungen an Arbeitnehmer bleiben im Rahmen der 44-EUR-Grenze steuerfrei.

Bei der Prüfung der Freigrenze bleiben pauschal versteuerte Sachbezüge nach § 40 EStG außer Ansatz.

Wenn Sie als Unternehmer die Freigrenze für Sachleistungen umgehen wollen, können Sie auch den Weg über die Pauschalbesteuerung wählen.

Zuschüsse für Aufwendungen zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sowie die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung des Arbeitnehmers zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte kann der Arbeitgeber z.B. pauschal versteuern.

Ein Zuschuss zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn kann auch unter Anrechnung auf andere freiwillige Sonderzahlungen geleistet werden und damit dem Arbeitgeber die Möglichkeit der Pauschalversteuerung gemäß § 40 Abs. 2 EStG eröffnen

Lohnerhöhung ist nicht immer ein Anreiz für Mitarbeiter. Personalmarketing erzielen sie durch corporate benefits. Lohnbausteine für mehr netto vom Bruttolohn zeigen große Wirkung - Mitarbeiterbindung durch Nettolohnoptimierung.
Es besteht auch die Möglichkeit, Teamurlaub, Gratis-Skipässe, freie Tage für’s Ehrenamt oder Forschungsreisen als Corporate Benefits anzubieten.

Hierfür gibt es verschiedene Programme für Mitarbeiter. Zum Beispiel in Form der betrieblichen Altersversorgung oder der Gewährung von steuerfreien Sachleistungen, Essensmarken etc.

Die Ergänzung der gesetzlichen Rente um eine zusätzliche private und betriebliche Altersvorsorge wird für Arbeitnehmer immer wichtiger.

Mit dem Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge können Sie Ihren Mitarbeitern attraktive Benefits bieten.

Eine der vielen Möglichkeiten des Arbeitgebers sind digitale Benefits, z.B. in Form von digitalen Essensmarken. Steuervorteile können optimal ausgeschöpft werden.

Solche Benefits sind ein bewährtes Mittel zur Mitarbeiterbindung und bestehen häufig aus einem steuerfreien – oder steuerbegünstigten Arbeitgeberzuschuss. So kann beispielsweise der steuerfreie Essenszuschuss per App eingelöst werden.

Mit der digitale Essensmarke erhalten Arbeitnehmer mehr netto durch Essenszuschuss (§8 Abs. 2 EStG). Das Nettogehalt des Arbeitnehmers erhöht sich aufgrund von steuer- und beitragsfreien Lohnbausteinen.

Im Brutto Netto Rechner können Sie Ihr Nettoeinkommen berechnen und prüfen, ob ein evtl. Wechsel in eine anderes Steuerklasse von Vorteil wäre.

Bausteine zur Nettolohnoptimierung (Bausteine NLO) sind z.B. Sachbezüge, pauschalversteuerte Sachzuwendungen, Digitale Essensmarken, Geschenke anlässlich persönlicher Anlässe der Mitarbeiter, Erholungsbeihilfen.

Nettolohnoptimierung durch Sachbezug - Ihre Steuerexperten FAQ

Die geschuldete Lohnleistung an den Arbeitnehmer besteht normalerweise in Geldleistungen. Daneben kann sie auch (teilweise) in Form von Sachleistungen erfolgen. Sachbezüge unterliegen wie Geldleistungen der Lohnsteuer. Die Bemessung der Sachbezüge erfolgt in Geld. Für die Bewertung ist zu unterscheiden zwischen steuerpflichtigen Sachbezügen und steuerbefreiten Sachbezügen (NLO Sachbezug).